StVO – Gleichschritt auf Brücken

26. Dezember 2009 | Von Henning | Kategorie: Unnützes Wissen

Die deutsche Straßenverkehrsordnung verbietet es, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren.

Dies steht im § 27, Abs. 6 der StVO.

Ein Knaller… Haben die Gesetzgeber Angst, daß die Erschütterungen die Brücke zerstören oder hat das einen antifaschistischen Hintergrund?

Mann weiß es nicht…

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4 Kommentare
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  1. Der Rhythmus der gleichmäßig aufstampfenden Füße kann erhebliche Schwingungen erzeugen, die im Extremfall, falls die Schrittfrequenz die Resonanzfrequenz trifft, eine Brücke zum Einsturz bringen können.

    (Im Jahr 1850 marschierten 730 französische Soldaten im Gleichschritt über die Hängebrücke von Angers. Die Brücke geriet in heftige Schwingungen und stürzte ein; 226 Soldaten fanden dabei den Tod. Es ist daher vielfach untersagt und in Deutschland nach § 27 StVO verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren. Dies betrifft vor allem Soldaten, die gewöhnlich in dieser Gangart marschieren. Für diese heißt es dann „Ohne Tritt, marsch!“, wenn sie eine Brücke überqueren.)

  2. Die Mythbusters haben versucht, eine Brücke mittels Gleichschritt zum Einstürzen zu bringen. Keine Chance… Nicht mal mit einem mechanisch hergestellten und somit perfekten Gleichschritt. Die Chance, daß das klappt ist ca. 1 zu 100 Fantastilliarden…

  3. wahrscheinlich ist das alles etwas übertrieben und man braucht auch eine geringfügig fehlkonstruierte brücke…ausprobieren will ich es trotzdem nicht

  4. @Henning Mythbusters ist wie Galileo…vieles was die da an versuchen machen ist echt schrott…
    Neue Bruecken haben ein spezielles system…was es schwehrer macht …
    es kommt auch auf die art von bruecke an…
    Es geht…ich habe schon selber gesehen wie eine Bruecke in schwingungen geraten ist.

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